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Gemeinde
Stockstadt am Rhein

Wahlplakattafeln der Gemeinde Stockstadt am Rhein (Sachbeschädigung)

Das Wahlamt der Gemeinde Stockstadt am Rhein möchte aus aktuellem Anlass auf folgendes Hinweisen:

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024 findet in Deutschland die Europawahl statt.

Hierfür werden 6 Wochen vor der Wahl (ab dem 29.04.2024) Plakattafeln von der Gemeinde aufgestellt, auf denen die Parteien Wahlwerbung anbringen können.

Bereits in der ersten Woche erhielt das Wahlamt mehrere Meldungen, dass Wahlwerbung verschiedener Parteien abgerissen und achtlos auf den Boden geworfen wurde.

Dies stellt nach § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) den Tatbestand der Sachbeschädigung dar. Hierüber kann Strafantrag bei der Polizei gestellt und dieser anschließend mit einer Geldbuße oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren geahndet werden. Darüber hinaus ist das Werfen der abgerissenen Plakate auf den Boden kein Kavaliersdelikt und es handelt sich um eine illegale Müllentsorgung, welche ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich zieht.

Wir möchten darum auf diesem Wege an alle Bürger/innen der Gemeinde Stockstadt am Rhein appellieren, Wahlwerbung nicht unerlaubt abzureißen, zu beschädigen oder zu beschmieren, da sonst ggf. weitere Maßnahmen (Strafantrag) ergriffen werden müssen.

Auch bitten wir um entsprechende Hinweise an das Wahlamt (entweder per Mail oder telefonisch 06158-82911 / -82923) wenn jemand die Sachbeschädigung beobachtet hat und Auskünfte zu den Verursachern geben kann. Alle eingegangenen Meldungen werden selbstverständlich anonym behandelt. 

Wir bitten um Kenntnisnahme und strikte Beachtung.

Das Wahlamt der
Gemeinde Stockstadt am Rhein

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